Einspruch abgewiesen: Wagner bleibt gesperrt

Einspruch abgewiesen: Wagner bleibt gesperrt
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Category: Sports
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Vincent Wagner bleibt für das bislang größte Spiel seiner Trainerkarriere gesperrt. Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des Elversberger Trainers gegen die automatische Sperre nach seiner Gelb-Roten Karte zurückgewiesen. Für das Sportgericht gibt es keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters im Sinne von § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Eine Aufhebung der automatischen Sperre kommt damit nicht in Betracht. Entscheidend war dabei die Darstellung von Schiedsrichter Martin Petersen zur zweiten Verwarnung. Nach dessen Angaben lief Wagner aus größerer Entfernung auf den Unparteiischen zu, obwohl der Vierte Offizielle den Trainer zuvor aufgefordert hatte, dies zu unterlassen. Diese Darstellung wird nach Auffassung des Sportgerichts durch die Fernsehbilder bestätigt. Damit handelt es sich aus Sicht des Gerichts um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, an die es grundsätzlich gebunden ist. Das Sportgericht verweist zudem auf die Rechtsprechung der UEFA. Ein offensichtlicher Irrtum, der ausnahmsweise eine Aufhebung der automatischen Sperre ermöglichen würde, liegt demnach nur in besonderen Fällen vor – etwa bei einer Personenverwechslung oder wenn zwischen Trainer und Schiedsrichter überhaupt kein Kontakt bestand und sich der betroffene Trainer auch ansonsten nicht sportwidrig verhalten hat. Beides liegt im Fall Wagner nach Einschätzung des Sportgerichts nicht vor. Damit bleibt die Gelb-Rote Karte und folglich auch die Sperre bestehen. Die Diskussion über die ursprüngliche Fehlentscheidung beim Einwurf ändert daran nichts. Dass Petersen beim Einwurf falsch lag, bedeutet nicht automatisch, dass auch die anschließende Verwarnung Wagners falsch war. Die SV Elversberg hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden erneut Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Für Wagner dürfte die Hoffnung auf einen Einsatz damit allerdings weiter sinken: Das Sportgericht hat ausdrücklich keinen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters erkannt, sondern die entscheidende Szene als durch die TV-Bilder bestätigte Tatsachenentscheidung bewertet.

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