Stadt lässt Grünanlage vertrocknen: Mieter toben wegen absurden Gieß-Verbots

Stadt lässt Grünanlage vertrocknen: Mieter toben wegen absurden Gieß-Verbots
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Stadt lässt Grünanlage vertrocknen: Mieter toben wegen absurden Gieß-Verbots Von: Bjarne Kommnick Drucken Teilen Uns auf Google folgen Im Wiener Gemeindebau vertrocknen Bäume und Beete – Mieter dürfen sie nicht gießen. Wiener Wohnen verweist auf Zuständigkeiten. Nun soll es eine Lösung geben. Wien – Im Innenhof eines Gemeindebaus in der Grabnergasse in Wien-Mariahilf vertrocknen Bäume, Sträucher und Hochbeete – während direkt daneben Menschen wohnen, die gerne gießen würden, es aber nicht dürfen. Denn zuständig für die Pflege der Grünflächen ist laut Wiener Wohnen ausschließlich die beauftragte Hausbetreuung, ein Mitgärtnern der Mieter ist nicht vorgesehen. Was wie ein Kuriosum klingt, beschäftigt die betroffenen Mieterinnen und Mieter nun schon seit über einem Jahr. Die Bewohner des Gemeindebaus in der Grabnergasse wollen ihren Innenhof pflegen und gießen dürfen – bisher lehnt Wiener Wohnen das ab. © Winfried Rothermel/Imago Bereits im vergangenen Jahr hatten die Bewohnerinnen und Bewohner versucht, die Grünanlage in ihrem Innenhof vor dem Austrocknen zu retten. Rund 50 der etwa 80 Mieter im Haus unterschrieben eine Liste, mit der sie sich bereit erklärten, abends beim Gießen mitzuhelfen – da der zuständige Hausbetreuer die Pflanzen nur mittags versorgen kann, wenn die Sonne am stärksten steht und das Wasser kaum eine Chance hat, in den Boden statt in die Verdunstung zu wandern. Schläuche weg, Wasser gesperrt: So rechtfertigt Wiener Wohnen das Gieß-Verbot Ein Jahr später habe sich an der Situation nichts geändert. Im Gegenteil: Nach Angaben der betroffenen Mieter wurden vorhandene Gartenschläuche entfernt und der Regler am Wasseranschluss ausgebaut, sodass gar kein Wasser mehr entnommen werden kann. Zusätzlich seien die Bewohner aufgefordert worden, vorhandene Gartendeko-Elemente zu entfernen. Für die Betroffenen ist das unverständlich: Sie wollen der Grünanlage, an der sie täglich vorbeigehen, nicht schaden, sondern sie erhalten. Für Wiener Wohnen sei die Zuständigkeit klar geregelt: Grünflächen im Gemeindebau fallen in den Aufgabenbereich der von der Hausverwaltung beauftragten Fachkräfte, ein Mitwirken einzelner Mieter an der Gartenpflege sei damit nicht vorgesehen. 'Die Gartenpflege ist organisatorisch und rechtlich an die Hausverwaltung vergeben und muss daher weiterhin von dieser beziehungsweise durch beauftragte Fachkräfte übernommen werden', zitierte heute.at bereits im vergangenen Herbst aus einer Stellungnahme von Wiener Wohnen. Sichtschutz im Rekordtempo: 10 immergrüne Hecken, die besonders schnell wachsen Fotostrecke ansehen Inhalt anzeigen Als Argument für diese strikte Linie führt das Unternehmen laut dem Bericht frühere Erfahrungen an: Wo Mieter andernorts eigenständig mit angepackt hätten, sei es im Nachhinein öfter zu Konflikten gekommen, etwa weil der Wasserverbrauch – und damit die von allen getragenen Betriebskosten – gestiegen sei oder weil am Ende nicht mehr klar war, wer für welchen Teil der Fläche verantwortlich ist. Haus- und Gartenordnung: Das steht im Regelwerk von Wiener Wohnen Sowohl die Hausordnung als auch die Gartenordnung von Wiener Wohnen sind fixer Bestandteil jedes Mietvertrags im Gemeindebau. Die Hausordnung verpflichtet Mieterinnen und Mieter zwar dazu, Höfe und Grünanlagen sauber zu halten, überlässt die eigentliche Bewirtschaftung der Flächen aber in diesem Fall der Hausverwaltung. Eine Checkliste kann Mietern helfen, derartige Situationen zu vermeiden. Die Gartenordnung wiederum, die vor allem für private Mietergärten an Erdgeschosswohnungen gilt, macht deutlich, wie genau Wiener Wohnen Zuständigkeiten im Grünbereich sonst regelt – etwa beim Baumschnitt oder bei baulichen Veränderungen, für die eine Genehmigung nötig ist. Vor diesem Hintergrund folge die Ablehnung im Fall Grabnergasse einer Logik, die im Unternehmen offenbar auch anderswo gilt: Wer für eine Fläche zuständig ist, soll eindeutig feststehen. Für die Mieterinnen und Mieter ist diese Argumentation wenig nachvollziehbar, wenn am Ende schlicht die Pflanzen im Innenhof vertrocknen. Sie verweisen darauf, dass sie lediglich verhindern wollen, dass Bäume und Hochbeete zugrunde gehen, während der reguläre Gießrhythmus der Hausbetreuung dafür in den heißen Sommermonaten offenkundig nicht ausreicht. Wiener Wohnen kündigt Termin im September an – Lösung in Sicht? Wiener Wohnen und das zuständige Büro weisen Vorwürfe, wonach eine bereits vereinbarte Lösung nicht umgesetzt worden sei, zurück. Man arbeite aktuell an einer Regelung für das gemeinschaftliche Garteln in der Grabnergasse, die sich in laufender Abstimmung befinde. Mitte September soll es einen Austausch vor Ort geben, bei dem die konkreten Rahmenbedingungen besprochen werden. Ziel sei es, eine Lösung zu finden, die den Wunsch nach gemeinschaftlichem Gärtnern ermöglicht und gleichzeitig die Interessen aller Bewohnerinnen und Bewohner sowie rechtliche, organisatorische und sicherheitsrelevante Vorgaben berücksichtigt. Bestehende Gegenstände und Deko im Hof müssen die Mieter demnach vorerst nicht entfernen. Auch in Deutschland ein Thema: Wer darf Grünflächen pflegen? Auch in Deutschland ist die Pflege von Grünflächen und Gemeinschaftsgärten in Mietwohnanlagen rechtlich klar geregelt, wie anwalt-suchservice.de beschreibt: Wer als Mieter eigenmächtig Grünanlagen bepflanzt, gießt oder umgestaltet, die zur allgemeinen Wohnanlage gehören, benötigt in der Regel die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters beziehungsweise der Hausverwaltung. Das gilt umso mehr bei kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, die – ähnlich wie Wiener Wohnen – oft eigene Haus- und Gartenordnungen als Vertragsbestandteil vorschreiben. Streitigkeiten über Wasserverbrauch, Haftung bei Schäden oder die Frage, wer für die Pflege einer Fläche zuständig ist, sind auch hierzulande ein bekanntes Thema zwischen Mietern und Vermietern. Ein Konflikt wie in der Grabnergasse ist deshalb grundsätzlich auch in deutschen Großwohnanlagen vorstellbar. Ob Vermieter darauf mit mehr Mitbestimmung oder – wie zunächst in Wien – mit restriktiven Verboten reagieren, dürfte von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Seit der neuen Mietverordnung gelten neue Regeln für Mieter. Quellen: anwalt-suchservice.de, heute.at, wienerwohnen.at (bk)

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