Schwerbehinderung: Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Mit Wertmarke 652 Euro sparen

Schwerbehinderung: Deutschlandticket soll 2027 teurer werden – Mit Wertmarke 652 Euro sparen
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Category: Tourism
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Das Deutschlandticket könnte 2027 nach einer aktuellen Berechnung des WDR auf 66,80 Euro im Monat steigen. Offiziell festgesetzt ist dieser Betrag noch nicht. Der neue Preis soll spätestens Ende September 2026 bekanntgegeben werden. Im laufenden Jahr kostet das Deutschlandticket 63 Euro im Monat und damit 756 Euro für zwölf Monate. Die reguläre Eigenbeteiligung für das Beiblatt mit Wertmarke beträgt dagegen 104 Euro im Jahr oder 53 Euro für sechs Monate. Wer andernfalls zwölf Monate lang ein Deutschlandticket kaufen müsste, kann 2026 mit der Jahreswertmarke 652 Euro sparen. Wichtig ist: Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht. Erforderlich sind ein berechtigendes Merkzeichen und für die eigene Freifahrt grundsätzlich ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke. Einige Betroffene erhalten dieses Beiblatt ohne Eigenbeteiligung. Warum das Deutschlandticket 2027 erneut teurer werden könnte Seit dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket nach den Angaben der Bundesregierung monatlich 63 Euro. Für 2027 wird der Preis erstmals anhand eines Indexes ermittelt. Die Verkehrsministerkonferenz berücksichtigt Personalkosten mit 55 Prozent, Energiekosten mit 20 Prozent und allgemeine Kostensteigerungen mit 25 Prozent. Zusätzlich fließt ein Faktor ein, der die festen Zuschüsse von Bund und Ländern ins Verhältnis zu den Ticketeinnahmen setzt. Der Preis für das Folgejahr soll nach dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz spätestens am 30. September veröffentlicht werden. Eine Berechnung des WDR kommt derzeit auf 66,80 Euro im Monat. Das entspräche 801,60 Euro für zwölf Monate und damit 45,60 Euro mehr als 2026. Bis zur offiziellen Festsetzung bleibt diese Summe eine Prognose. Warum die Wertmarke nicht automatisch mit dem Deutschlandticket steigt Die Wertmarke ist kein vergünstigtes Deutschlandticket, sondern ein eigener gesetzlicher Nachteilsausgleich. Ihre Eigenbeteiligung richtet sich nach Paragraf 228 SGB IX. Eine Erhöhung des Deutschlandtickets verändert ihren Preis daher nicht automatisch. Der Betrag ist dennoch nicht dauerhaft eingefroren. Zum 1. Januar 2025 stieg die Eigenbeteiligung von 91 auf 104 Euro für ein Jahr und von 46 auf 53 Euro für ein halbes Jahr. Die Aussage, Berechtigte zahlten seit Jahren unverändert denselben Preis, trifft deshalb nicht zu. Die Eigenbeteiligung wird nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung der Vorschriften zur Ausgleichsabgabe angepasst. Sie steigt, wenn sich die gesetzliche Bezugsgröße seit der letzten Neufestsetzung um mindestens zehn Prozent erhöht hat. Für 2026 bleiben die in einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegten Beträge von 104 und 53 Euro bestehen. Wer Anspruch auf die Wertmarke hat Anspruch haben schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, außergewöhnlich gehbehindert, hilflos, blind oder gehörlos sind. Im Schwerbehindertenausweis wird das üblicherweise durch die Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl ausgewiesen. Ein Grad der Behinderung von 50, 80 oder 100 genügt ohne ein entsprechendes Merkzeichen nicht. Auch das Merkzeichen B vermittelt der betroffenen Person allein keine eigene Freifahrt. Es betrifft die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Voraussetzung Wirkung im Jahr 2026 Merkzeichen G, aG oder Gl 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für sechs Monate, sofern keine Befreiung greift Merkzeichen H oder Bl Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung Berechtigendes Merkzeichen und bestimmte laufende Leistungen zum Lebensunterhalt Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung Nur Merkzeichen B Keine eigene Freifahrt allein durch B; eine Begleitperson fährt unentgeltlich mit GdB ohne berechtigendes Merkzeichen Kein Anspruch allein aufgrund der Höhe des GdB Wann die Wertmarke kostenlos ausgegeben wird Menschen, die im rechtlichen Sinne blind oder hilflos sind, erhalten die Jahreswertmarke auf Antrag ohne Eigenbeteiligung. Das betrifft regelmäßig die Merkzeichen Bl und H. Die Befreiung gilt außerdem beim Bezug bestimmter laufender Leistungen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Auch bestimmte laufende Leistungen nach dem SGB VIII oder dem SGB XIV können erfasst sein. 📚 Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Diese Vorteile gibt es bei der Krankenkasse 2026 Nicht jede Sozial- oder Pflegeleistung führt zur Befreiung. Pflegegeld, Wohngeld, eine niedrige Rente oder ein Pflegegrad reichen für sich genommen nicht aus. Betroffene sollten deshalb im Bescheid prüfen, welche Leistung nach welcher Vorschrift bewilligt wurde. Auch schwerbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims mit einem berechtigenden Merkzeichen können die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten, wenn sie stationäre Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen. Das Bundessozialgericht bestätigte diesen Anspruch am 19. September 2024. Im entschiedenen Fall besaß die Bewohnerin das Merkzeichen G (Az. B 9 SB 2/23 R). Wo Wertmarke und Merkzeichen B gelten Mit Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und gültiger Wertmarke können Berechtigte den gesetzlich erfassten Nahverkehr bundesweit ohne weiteren Fahrpreis nutzen. Dazu gehören regelmäßig Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge in der zweiten Klasse, etwa IRE, RE, FEX, MEX und RB. Auch bestimmte Fähren im Orts- und Nahbereich sind erfasst. Bei touristischen Angeboten, Sonderverkehren, Zuschlägen oder grenzüberschreitenden Verbindungen sollte die Anerkennung vor Reisebeginn geprüft werden. Die erste Klasse darf mit der Wertmarke nur genutzt werden, wenn zusätzlich die entsprechende Berechtigung '1. Kl.' im Ausweis steht. Für ICE, IC und EC benötigt die schwerbehinderte Person normalerweise einen Fahrschein. Ausnahmen sind auf einzelnen Strecken möglich, wenn Fernzüge dort ausdrücklich für Nahverkehrsfahrkarten freigegeben sind. Die Deutsche Bahn informiert über die anerkannten Verbindungen. Wer mit Bus oder Regionalbahn zu einem ICE-Bahnhof fährt, muss jedoch nicht die gesamte Reise bezahlen. Bei der Buchung kann häufig nur der Fernverkehrsabschnitt ausgewählt werden, weil die Wertmarke den Nahverkehr bereits abdeckt. Das Merkzeichen B verschafft der Begleitperson einen eigenen Anspruch. Sie fährt im Nahverkehr und im innerdeutschen Fernverkehr unentgeltlich mit, ohne selbst eine Wertmarke zu benötigen. Im ICE braucht die schwerbehinderte Person regelmäßig eine eigene Fahrkarte, während die Begleitperson kostenlos mitfährt; allein reisen darf die schwerbehinderte Person ebenfalls. Eine wichtige Bitte in eigener Sache Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank! Gegen-Hartz unterstützen Hinweise für Schwierigkeiten bei einer Kontrolle enthält der interne Beitrag zur kostenlosen Begleitperson im Bahnverkehr. Auch Rollstühle, gesetzlich erfasste orthopädische Hilfsmittel sowie Führ- und gekennzeichnete Assistenzhunde werden unter den jeweiligen Voraussetzungen unentgeltlich befördert. Bei einem Rollstuhl gilt dies, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels die Mitnahme zulässt. Einen ausführlichen Überblick bietet der aktuelle interne Ratgeber zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs mit Schwerbehindertenausweis. Wann sich die Wertmarke gegenüber dem Deutschlandticket lohnt Für gewöhnliche Fahrten überschneiden sich die Geltungsbereiche weitgehend. Wer eine gültige Wertmarke besitzt und regelmäßig Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge nutzt, benötigt deshalb meistens kein zusätzliches Deutschlandticket. Die Ersparnis von 652 Euro entsteht jedoch nur, wenn die betreffende Person andernfalls ein volles Jahr lang das Deutschlandticket für insgesamt 756 Euro gekauft hätte. Bei besonderen Linien oder häufigen Auslandsfahrten sollte vor einer Kündigung geprüft werden, ob alle regelmäßig genutzten Strecken von der Wertmarke erfasst sind. Menschen mit G oder Gl müssen außerdem die Kfz-Steuer berücksichtigen. Sie können in der Regel nicht gleichzeitig die Wertmarke und die 50-prozentige Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer nutzen. Wer nur selten Bus oder Bahn fährt, kann mit der Steuerermäßigung besser gestellt sein. Bei aG, H oder Bl ist nach Paragraf 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung möglich. Diese kann neben der Wertmarke bestehen, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für das Fahrzeug erfüllt sind. Einzelheiten erklärt der interne Ratgeber zur Kfz-Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung. So wird das Beiblatt beantragt Die Wertmarke wird nicht bei der Deutschen Bahn und nicht am Fahrkartenautomaten gekauft. Zuständig ist die Behörde, die den Schwerbehindertenausweis verwaltet. Je nach Bundesland kann sie Versorgungsamt, Landesamt oder kommunale Behörde heißen. Benötigt werden ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen und ein Antrag auf das Beiblatt. Wer die Befreiung wegen eines Leistungsbezugs beansprucht, muss den verlangten Nachweis vorlegen. Das kann ein aktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bestätigung des zuständigen Leistungsträgers sein. Bei einer kostenpflichtigen Wertmarke verschickt die Behörde üblicherweise die Zahlungsinformationen. Erst mit dem gültigen Beiblatt kann die unentgeltliche Beförderung genutzt werden. Ein bestehendes Deutschlandticket sollte deshalb nicht vorzeitig gekündigt werden. Wer kein passendes Merkzeichen besitzt, kann regionale Sozialtickets, vergünstigte Deutschlandtickets der Länder oder einen Arbeitgeberzuschuss prüfen. Angebote und Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Wohnort. Auskunft geben der örtliche Verkehrsverbund, die Kommune oder das Sozialamt. Praxisbeispiel: 652 Euro weniger im Jahr Die 62-jährige Frau Neumann besitzt die Merkzeichen G und B, hat kein Auto und fährt mehrmals pro Woche mit Bus und Regionalbahn. Für ihre Jahreswertmarke zahlt sie 104 Euro. Ein Deutschlandticket würde sie 2026 insgesamt 756 Euro kosten, sodass sie 652 Euro spart. Ihr Mann begleitet sie wegen des Merkzeichens B unentgeltlich. Fahren beide mit einem ICE weiter, kauft Frau Neumann grundsätzlich nur für sich eine Fahrkarte. Den Nahverkehr zum Fernbahnhof deckt ihre Wertmarke bereits ab. Fragen und Antworten zur Wertmarke Reicht ein Schwerbehindertenausweis für kostenlose Fahrten aus? Nein. Für die eigene unentgeltliche Beförderung werden ein berechtigendes Merkzeichen und grundsätzlich ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke benötigt. Ein hoher GdB allein genügt nicht. Was kostet die Wertmarke 2026? Die Eigenbeteiligung beträgt 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für sechs Monate. Bei H, Bl oder dem Bezug bestimmter laufender Leistungen zum Lebensunterhalt wird die Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung ausgegeben. Steht der Preis des Deutschlandtickets für 2027 schon fest? Nein. Stand 8. September 2026 soll der offizielle Preis spätestens am 30. September veröffentlicht werden. Die genannten 66,80 Euro beruhen auf einer Berechnung des WDR und sind noch kein festgesetzter Tarif. Brauche ich mit einer Wertmarke noch ein Deutschlandticket? Für die üblichen bundesweiten Fahrten im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr normalerweise nicht. Bei Sonderlinien, touristischen Angeboten oder grenzüberschreitenden Verbindungen sollte die Gültigkeit vorab geprüft werden. Darf ich mit der Wertmarke ICE fahren? Im Regelfall nicht. Für ICE, IC und EC benötigt die schwerbehinderte Person meist eine Fahrkarte. Eine Begleitperson kann bei eingetragenem Merkzeichen B trotzdem unentgeltlich mitfahren. Kann ich Wertmarke und Kfz-Steuervergünstigung gleichzeitig nutzen? Bei G und Gl besteht regelmäßig ein Wahlrecht zwischen der Wertmarke und einer Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent. Eine vollständige Steuerbefreiung bei aG, H oder Bl kann dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen neben der Wertmarke genutzt werden. Quellen Rechtsgrundlagen: § 228 SGB IX, § 230 SGB IX und § 3a KraftStG. Aktuelle Angaben: Bundesregierung zum Deutschlandticket, Verkehrsministerkonferenz zum Preisindex, WDR-Berechnung zum Preis 2027, Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2024, B 9 SB 2/23 R und Deutsche Bahn zu Vergünstigungen.

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