Tesla FSD in Europa: Zulassung bald auch in Deutschland?

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Category: Business
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Slowenien gab als sechstes EU-Land Teslas Fahrassistenz FSD Supervised frei, einen Monat vor der entscheidenden EU-Abstimmung am 6. Oktober. Kein einziges dieser Länder prüfte selbst, alle erkennen die niederländische Typgenehmigung an. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt geht einen eigenen Weg und lässt sich dafür Zeit. drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen Qualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & Discover Jetzt hinzufügen Sechs EU-Länder, eine niederländische Zulassung und ein Termin am 6. Oktober: Teslas FSD Supervised rückt an den europäischen Massenmarkt heran. In Deutschland bleibt das Fahrassistenzsystem vorerst außen vor, weil das Kraftfahrt-Bundesamt auf eigene Prüfungen besteht. Für Flottenbetreiber und Tesla-Fahrer im DACH-Raum hängt an den nächsten Wochen viel. Das Wichtigste in Kürze Slowenien ist das sechste EU-Land mit einer Freigabe für Teslas FSD Supervised, Grundlage bleibt die niederländische Typgenehmigung. Am 6. Oktober stimmt der EU-Ausschuss TCMV über eine EU-weite Zulassung ab, nötig ist eine qualifizierte Mehrheit. FSD Supervised zählt rechtlich als Assistenzsystem der Stufe 2, die Verantwortung bleibt beim Fahrer. Deutschland erkennt die Freigabe noch nicht an, das KBA testet mit einem eigenen Fahrzeug. Wie kommt Teslas FSD ohne Brüsseler Votum auf die Straße? Niederländische RDW erteilt erste europäische Typgenehmigung für Teslas FSD Supervised im April 2026 nach UN-Regelung 171 Ausgangspunkt ist die niederländische Zulassungsbehörde RDW. Im April 2026 erteilte die Behörde als erste in Europa eine Typgenehmigung für FSD Supervised, geprüft nach der UN-Regelung 171 für Fahrassistenzsysteme und abgesichert über eine Ausnahme nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung.[1] Andere Mitgliedstaaten müssen diese Prüfung nicht wiederholen. Über die gegenseitige Anerkennung im EU-Typgenehmigungsrecht übernehmen die nationalen Behörden die niederländische Entscheidung und lassen das System zu. Litauen, Estland, Dänemark, Belgien und nun Slowenien folgten diesem Muster, ohne eigene Testfahrten. Was entscheidet die EU-Abstimmung am 6. Oktober? Am 6. Oktober stimmt der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge der EU-Kommission (TCMV) über eine EU-weite Anerkennung ab. Kommt die nötige qualifizierte Mehrheit zustande, also 55 Prozent der Staaten mit 65 Prozent der Bevölkerung, öffnet sich der Weg in alle 27 Märkte auf einen Schlag. Bis dahin bleibt die Landkarte ein Flickenteppich aus nationalen Einzelfreigaben. Der europäische Automarkt ordnet sich derweil ohnehin neu, vom Preiskampf der China-Marken bis zu Werksdeals wie Geelys Einstieg bei Ford in Valencia. Wichtig bleibt die rechtliche Einordnung. FSD Supervised ist kein autonomes Fahren, sondern ein Assistenzsystem der Stufe 2: Der Fahrer muss das Verkehrsgeschehen dauerhaft überwachen und jederzeit eingreifen können.[2] Die UN-Regelung 171 schreibt genau diese ständige Aufmerksamkeit vor und verpflichtet die Hersteller, offensiv über die Grenzen des Systems aufzuklären. Sechs Länder erkennen eine niederländische Prüfung an, ohne selbst ein Rad zu drehen. Die gegenseitige Anerkennung bringt Teslas Assistenzsystem schneller in den Verkehr, als das Kraftfahrt-Bundesamt seine eigenen Runden dreht. — Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web Teslas FSD Supervised in Europa Der Stand vor der EU-Abstimmung am 6. Oktober 2026 6 EU-Länder erlauben FSD Supervised (Stand 8. September 2026) 6. Okt. Der EU-Ausschuss TCMV stimmt über die EU-weite Zulassung ab Stufe 2 Assistenzsystem, die Verantwortung bleibt beim Fahrer 1,6 Mio. km Testfahrten für die niederländische Typgenehmigung Rechtsrahmen: UN-Regelung 171 für Fahrassistenzsysteme, abgesichert über Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung. Was bedeutet das für Deutschland und den DACH-Raum? Deutschland verlässt sich nicht auf das niederländische Papier. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die Unterlagen selbst und erhielt dafür im Juli 2026 ein eigenes Testfahrzeug. Als Knackpunkt gelten die hohen Geschwindigkeiten auf deutschen Autobahnen. Eine nationale Anerkennung vor der EU-Abstimmung gilt damit als unwahrscheinlich; ein Rutsch ins Jahr 2027 ist nicht ausgeschlossen. Für den DACH-Raum ergeben sich zwei praktische Folgen. Tesla-Fahrer mit gekaufter FSD-Option warten in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiter auf die Aktivierung, während sechs EU-Länder das System bereits erlauben. Parallel gewinnt das automatisierte Fahren an Tempo. In Zürich bringen WeRide und Uber gerade fahrerlose Robotaxis auf die Straße und zeigen den nächsten Reifegrad jenseits der Stufe 2. Flottenbetreiber sollten den Zulassungsstatus und die Haftung pro Land getrennt bewerten, denn eine freigeschaltete Assistenz verändert später auch den Restwert beim Wiederverkauf. Quellen [1] UNECE: 'New UN regulation paves way for deployment of driving assistance systems worldwide' [2] Tesla: 'Full Self-Driving (Supervised)' Mehr Newshunger?

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