CDU-Abgeordneter Tobias Krull will doch gegen Ulrich Siegmund stimmen

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Category: Politics
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Erste Stellungnahme korrigiert CDU-Abgeordneter will doch gegen Siegmund stimmen Von afp Aktualisiert am 08.09.2026 - 19:05 Uhr Lesedauer: 2 Min. Der Magdeburger CDU-Politiker Tobias Krull: Er will bei der Wahl zum Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt gegen AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund stimmen. (Quelle: Leister ) Vorlesen Aktuelle Zeit: 0:00 Gesamtdauer: 0:00 1 x Artikel teilen Ein erster CDU-Abgeordneter hatte angekündigt, sich bei der Wahl zum Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt zu enthalten. Nun korrigiert er seine Aussage. Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Tobias Krull hat eine vorige Stellungnahme widerrufen und erklärt, siech bei der Ministerpräsidentenwahl nicht enthalten zu wollen. "Ganz klar, ich werde Ulrich Siegmund bei einer Wahl zum Ministerpräsidenten weder meine Stimme geben noch mich enthalten. Ein ganzes klares Nein", sagte er t-online. Seine vorigen Äußerung führte er auf ein "Büroversehen" zurück, zitiert ihn die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Zuvor hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vermeldet, er wolle nicht gegen den AfD-Spitzenkandidaten Siegmund stimmen. "Ich werde mich enthalten", hatte das RND Krull zitiert. Auf die Frage nach einer Zusammenarbeit mit der AfD antwortete Krull: "Eine Koalition mit der AfD schließe ich aus." Bei der Landtagswahl vom Sonntag war die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit 39 Mandaten stärkste Kraft im Landtag geworden. Über ebensoviele Mandate verfügen zusammen CDU, SPD, Grüne und Linke. Das BSW verfügt über fünf Mandate und hat bereits zuvor die Möglichkeit einer Stimmenthaltung spätestens im dritten Wahlgang einer Ministerpräsidentenwahl angekündigt. Zugleich wirbt das BSW allerdings für die Wahl eines überparteilichen Regierungschefs, wozu auch andere Parteien bereit wären. In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Kandidat die absolute Mehrheit von 42 Stimmen. Kommt diese Mehrheit in beiden Fällen nicht zustande, muss der Landtag entscheiden, ob die Wahlperiode beendet wird. Wenn nicht, erfolgt ein dritter Wahlgang.

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