Klimaagentur muss bei eigenen Landkreisen um Aufträge konkurrieren

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Category: Business
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Klimaagentur muss bei eigenen Landkreisen um Aufträge konkurrieren Von: Thomas Steinhardt Drucken Teilen Uns auf Google folgen Beratung rund um die Energiewende: Die Klimaagentur unterstützt unter anderem Privatpersonen und Kommunen bei Fragen zu erneuerbaren Energien. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON Die von Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg gemeinsam betriebene Klimaagentur darf nicht mehr ohne Ausschreibung beauftragt werden. Wegen des Vergaberechts muss sie nun gegen private Anbieter antreten – selbst wenn der Auftraggeber ein Gesellschafter-Landkreis ist. Landkreis – In Nachfolge des liquidierten Energiewende-Vereins Ziel 21 sollte die Klimaagentur die Energiewende voranbringen. Die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg schlossen sich zusammen, um eine größere Schlagkraft zu erreichen. Es wurde ein Büro in Türkenfeld gegründet, die Agentur nahm ihre im Wesentlichen beratende Tätigkeit auf. Die drei Landkreise bezahlen gemeinsam im Jahr 435.000 Euro als Grundfinanzierung. Aufgeschlüsselt nach der Einwohnerzahl sind die Beiträge unterschiedlich: Bruck zahlt 200.000 Euro, Starnberg 124.000 Euro und Landsberg rund 111.000 Euro. Die Grundhoffnung war, dass sich die Agentur einmal selbst tragen wird. Doch nun kommt es zu Problemen im Vergaberecht. Stark vereinfacht gesagt: Nach der Auffassung der Brucker Vergabestelle darf die Agentur mit bestimmten Aufgaben nur nach einer Ausschreibung beauftragt werden – und eben nicht einfach so. Damit muss die Agentur zumindest teilweise in Konkurrenz treten mit Anbietern aus der freien Wirtschaft, selbst wenn der Auftraggeber der eigene Landkreis ist. 'Aktuell besteht aufgrund diverser inhaltlicher und strategischer Fragestellungen Besprechungsbedarf unter den drei Gesellschaftern, sowie der Geschäftsführung, zur grundsätzlichen Ausrichtung, innerhalb derer Klima³ wirkt und zukünftig wirken soll', so eine Sprecherin des Brucker Landratsamts auf Nachfrage. Aktuell sei die Klimaagentur mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen betraut. Dabei muss man zwei Bereiche unterscheiden: Da sind zum einen die genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Dawi) und zum anderen sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten. Unter ersterem versteht man Aufgaben mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen oder solche im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge. Dies sind etwa Anbieter- und produktneutrale Erstberatung sowie Energiechecks für Privatpersonen, Erstberatung für Kommunen sowie Erstberatung zum kommunalen Energiemanagement, neutrale Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen. Projekte in diesen Themenfeldern können – sofern die weiteren Kriterien erfüllt sind – direkt an die Klimaagentur vergeben werden. Diese Leistungen sind durch die Grundfinanzierung der Landkreise abgedeckt. Problematisch seien dagegen Aufträge, bei denen die Klimaagentur mit anderen Anbietern am freien Markt konkurriert. Ein Zuschlag an die landkreiseigene Klima- und Energieagentur könne daher im wirtschaftlichen Bereich nur dann erfolgen, wenn das abgegebene Angebot das wirtschaftlichste darstellt. 'Zuletzt zeigte sich, dass unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einer korrekten Beauftragung der Energieagentur kursieren', so die Sprecherin des Landratsamts. Dieses Spannungsverhältnis gelte es, in den kommenden Monaten zu lösen, sei es durch eine Änderung der Struktur oder eine Änderung der Erwartungen. In der Klimaagentur selbst glaubt man an die Lösbarkeit der beschriebenen Umstände und will entsprechende Ansätze prüfen. Wichtig sei aber in erster Linie die fachliche Perspektive – nämlich das Ziel der Energiewende. Tatsächlich ist die Agentur nicht tatenlos. Zuletzt war sie etwa bei der Wärmeplanung in Maisach engagiert – und begleitet nunmehr unter anderem die Stadt Fürstenfeldbruck und die Stadtwerke ebenfalls bei der Erstellung eines Wärmekonzepts.

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