Der Fall zu erpresserischem Menschenraub ist in die nächste Runde gegangen. Am vierten Prozesstag am Landgericht Marburg sagten zwei Polizisten aus. Zudem wurden Audioaufnahmen angehört.
Marburg. Der Prozess am Landgericht Marburg wegen erpresserischen Menschenraubs ist am vierten Verhandlungstag weitergegangen. Das Verfahren am Montag, 7. September, fing jedoch unerwartet später an, weswegen die vielen Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Beginn warten mussten. Zwei Polizisten sagten an dem Tag als Zeugen aus.
Dem Angeklagten wird in dem Fall unter anderem vorgeworfen, mit zwei Mittätern in das Haus einer Frau in Wohratal eingedrungen zu sein, sie gefesselt und Wertgegenstände entwendet zu haben. Ein Polizist hatte das Haus der Nebenklägerin und Geschädigten nach dem Einbruch auf Spuren untersucht und dort Tatortarbeit geleistet. Durch den Wohnbereich zogen sich Bluttropfen, schilderte er. Diese reichten von der Küche über den Flur bis zum Wohnzimmer.
Viele Schränke waren aufgerissen und Schubladen herausgezogen. Zudem seien Sofakissen im Wohnzimmer verteilt gewesen. Der Polizist fand seiner Aussage nach einen abgerissenen Fingernagel und Kabelbinder. 'Das spricht für ein gewisses Kampfgeschehen', sagte er. Auch im Schlafzimmer stellte der Zeuge aufgerissene und durchwühlte Schränke fest. In dem Zimmer sollte sich der entwendete Tresor befunden haben.
In dem Haus waren auch Tiere, zwei Hunde und mehrere Katzen. Bei der Durchsuchung sei es für den Polizisten überraschend gewesen, auf die Katzen zu stoßen. Die eher kleinen Hunde seien verängstigt gewesen. Einer bellte zuerst und vergrub sich dann in einem Kissen beim Sofa. Der andere saß still unter dem Küchentisch.
An den anderen Polizisten gab es eine Rückfrage bezüglich des Tresors, in dem sich der Schmuck und das Geld befanden. Die Wertgegenstände seien nicht gefunden worden, stellte der Zeuge klar. Dem angeklagten Mann war von der Staatsanwaltschaft außerdem vorgeworfen worden, mit einem Mittäter Kundinnen und Kunden eines Pfandleihhauses in Frankfurt beobachtet zu haben. Sie sollen demnach Ausschau nach potenziellen Opfern für Überfälle gehalten und telefonisch in Kontakt gestanden haben.
Da das Telefon des Angeklagten überwacht wurde, gibt es Audioaufnahmen dieser Gespräche. Diese Audioaufnahmen wurden im Landgericht angehört. Darin sei die Stimme des Angeklagten deutlich erkennbar, erklärte der Zeuge. Die Ermittlerinnen und Ermittler hätten die Aufnahmen mit Kopfhörern angehört. Dadurch seien sie besser verständlich gewesen als in dem Saal während der Verhandlung. In dem großen Saal wirkten sie eher rauschig und undeutlich. Unter dem Gesagten sei auch einiges Belangloses gewesen, so der zweite Zeuge.
In den Audioaufnahmen beschrieben die Sprecher Frauen, etwa ihr Alter. Sie sprachen von einer 'jüngeren Frau mit Cappie' und einer 'Oma'. Zudem analysierten sie, ob die Personen mit einem Mann unterwegs waren oder alleine. Auch fielen Sprüche wie 'Wir müssen einmal einen guten Fang machen', 'Ich habe sie auch schon beobachtet' und 'Es muss irgendwann klappen, sonst breche ich ab'.
Oberstaatsanwältin Sarah Otto forderte, dass in dem Verfahren auch überprüft werden sollte, ob eine Bandenabrede bestehe. Dies ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich verabreden, um Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Raub zu begehen. Sie regte eine dahingehende Beweiserhebung an.
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Anwalt Dr. Tobias Diedrich war am Montag der einzige anwesende Verteidiger. Er störte sich daran, dass das Thema der Bandenabrede erst am vierten Verhandlungstag aufkam und nicht bereits zu Beginn der Verhandlung. Schließlich sitze sein Mandant wegen dieses Falls schon ein knappes Jahr in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am Freitag, 11. September, fortgesetzt.
OP
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