Einspruch gegen Platzverweis von Trainer Wagner abgewiesen

Einspruch gegen Platzverweis von Trainer Wagner abgewiesen
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Category: Sports
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Aktualisiert am 07.09.2026 – 20:35 Uhr Lesedauer: 2 Min. Vincent Wagner (l.): Er sah zunächst Gelb, dann folgte in der Halbzeit die Gelb-Rote. (Quelle: David Inderlied/dpa/dpa-bilder) Elversberg legt vergeblich Einspruch gegen die Sperre von Trainer Vincent Wagner ein. Dabei hatten sich selbst der FC Bayern und Lothar Matthäus für den Coach ausgesprochen. Die SV Elversberg hat vergeblich beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen die Sperre von Trainer Vincent Wagner eingelegt. Der 40-Jährige sah beim 4:3-Sieg des Bundesliga-Aufsteigers in Mönchengladbach eine Gelb-Rote Karte – und bleibt für ein Spiel gesperrt. Damit darf Wagner am kommenden Sonntag gegen den FC Bayern nicht seiner üblichen Tätigkeit nachkommen (ab 17.30 Uhr im Liveticker bei t-online). Er muss das Spiel von der Tribüne aus verfolgen. Das Sportgericht schrieb in seiner Begründung, dass es 'keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters gemäß § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung und damit für eine ausnahmsweise Aufhebung der automatischen Sperre' gebe. Gemäß Rechtsprechung der UEFA sei 'ein solcher Ausnahmetatbestand nur dann gegeben, wenn eine Personenverwechselung vorliegt, oder es zwischen Trainer und Schiedsrichter keinerlei Kontakt gab und sich der vom Platz gestellte Trainer auch sonst in keiner Weise sportwidrig verhalten hat'. Schiedsrichter Martin Petersen hatte Wagner am vergangenen Samstag wegen unsportlichen Verhaltens auf die Tribüne geschickt. Die Entscheidung war umstritten, weil Wagner den Unparteiischen weder physisch noch verbal angegriffen hatte. DFB-Sportgericht an, dass Wagner gemäß den Angaben des Unparteiischen aus größerer Entfernung auf diesen zugelaufen sei, obwohl der Vierte Offizielle den Trainer zuvor aufgefordert habe, dies zu unterlassen. Diese Darstellung werde durch die Fernsehbilder bestätigt. Somit liege eine Tatsachenentscheidung des Referees vor, an die auch das Sportgericht 'grundsätzlich gebunden' sei. Gegen diese Entscheidung kann die SV Elversberg binnen 24 Stunden nochmals Einspruch einlegen.

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