Stationäre Massnahme für schuldunfähigen 28-Jährigen

Stationäre Massnahme für schuldunfähigen 28-Jährigen
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Category: Politics
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Schweiz und Welt Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstagabend für einen psychisch kranken 28-Jährigen eine stationäre Massnahme angeordnet. Es stellte fest, der nicht selbst verschuldet schuldunfähige Mann habe im Januar 2024 in Wädenswil ZH seine Mutter getötet. Für Delikte im Bereich harte Pornografie und Betäubungsmittel erhielt der Schweizer eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine 300-Franken Busse. Beides hat der Mann durch seine Haft längst verbüsst. Der Schweizer war wenige Tage nach dem Tod der 56-Jährigen Mutter verhaftet worden. Seit bald zwei Jahren befindet er sich in der stationären Massnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte einen Freispruch im Fall des Tötungsdelikts verlangt. Facebook Instagram YouTube WhatsApp ImpressumAGBDatenschutz

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