Kita-Erzieher aus Grebenhain steht wegen 25-fachem Kindesmissbrauch vor Gericht

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Category: Politics
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Kita-Erzieher aus Grebenhain steht wegen 25-fachem Kindesmissbrauch vor Gericht Von: Oliver Hack Drucken Teilen Uns auf Google folgen Bei dem Ex-Erzieher wurden rund 150.000 kinder- und etwa 33.000 jugendpornografische Bild- und Videodateien gefunden. © imago stock&people/IMAGO/Christian Ohde Der 34-Jährige soll Schutzbefohlene in der Kita missbraucht und Bildmaterial angefertigt haben. Bei ihm wurden rund 150.000 illegale Aufnahmen von Kindern sichergestellt. Grebenhain – Es sind Fakten, die fassungslos machen: Zehntausende Darstellungen von sexueller Gewalt an Minderjährigen soll der frühere Erzieher in der Grebenhainer Kita 'Waldwichtel' besessen und teils auch selbst angefertigt haben. Die Festnahme des Mannes im Februar dieses Jahres hatte nicht nur die Eltern und Erziehungskräfte der Kinder, sondern die gesamte Region schockiert. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat den 34-jährigen Mann nun angeklagt. Der Prozess soll Ende September beginnen. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen soll der Mann für insgesamt 25 Fälle von sexuellem Missbrauch an schutzbefohlenen Kindern verantwortlich sein. In seiner Zeit als Betreuer und Erzieher in der Grebenhainer Kita soll er die Kinder missbraucht und dabei auch Bildmaterial von seinen Taten angefertigt haben. Schockiert über Ausmaß Insgesamt besaß der 34-Jährige laut den Ermittlern rund 150.000 illegale Aufnahmen von Kindern und weitere 33.000 von Jugendlichen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm deshalb auch das Herstellen und den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zur Last. Der Angeklagte habe sich laut Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger während der Ermittlungen zu den Vorwürfen nicht geäußert. Der Dienstherr der Kita, Grebenhains Bürgermeister Simon Seibert, der am Dienstagmorgen von der Terminierung des Prozessbeginns auf der Webseite des Lauterbacher Anzeigers erfahren hatte, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme schockiert über das Ausmaß der bei dem Angeklagten gefundenen kinderpornografischen Dateien. Es sei gut, dass der Prozess nun bald beginne. 'Ich denke, dass wohl viele Eltern und Kita-Mitarbeiter die Verhandlung vor Ort in Gießen verfolgen werden', so Seibert, der überdies ankündigte, juristische Beratung einholen zu wollen. Dabei solle geprüft werden, ob seitens der Gemeinde Schadensersatzansprüche gegen den Mann im Falle einer Verurteilung geltend gemacht werden können. Seibert lobte erneut die Arbeit der Ermittler. 'Die Kräfte des Polizeipräsidiums Osthessen haben hochprofessionelle Arbeit geleistet – auch in der Kommunikation mit den Eltern.' Bei aller Dramatik der Ereignisse habe das Krisenmanagement gut funktioniert, erklärte Seibert bereits im Februar. Bereits kurz nach der Verhaftung des damaligen Kita-Mitarbeiters wurden Eltern, Kinder und Erziehungskräfte engmaschig von Gemeinde, Polizei und den Vogelsberger Lebensräumen, die in die Beratung der verunsicherten oder gar traumatisierten Eltern eingebunden waren, betreut und beraten. Der Festnahme im Frühjahr waren polizeiliche Ermittlungen auf einschlägigen Portalen im Darknet vorausgegangen, welche zunächst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gegen den aus dem Vogelsbergkreis stammenden Beschuldigten zur Folge hatten. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen erwirkte die Staatsanwaltschaft Gießen einen Durchsuchungsbeschluss, der durch die osthessische Kriminalpolizei vollstreckt wurde. Hierbei wurden zahlreiche Datenträger und weitere Beweismittel sichergestellt. Im Zuge der Sichtung der Datenträger waren die Beamten auf diverses einschlägiges Bild- und Videomaterial gestoßen, dessen Ausmaß jetzt öffentlich wurde. Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts in Gießen hat nun die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung soll voraussichtlich am Montag, 28. September, um 14 Uhr beginnen. Es sind acht Verhandlungstage anberaumt. Wie Oberstaatsanwalt Hauburger auf Anfrage erklärte, habe der Angeklagte im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren zu rechnen.

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