Justizministerin Sporrer fordert gründliche Überarbeitung des Entwurfs zur Bundesstaatsanwaltschaft

Justizministerin Sporrer fordert gründliche Überarbeitung des Entwurfs zur Bundesstaatsanwaltschaft
View on original source
Category: Politics
Share
Archive
Like
Die geplante Gründung einer Bundesstaatsanwaltschaft stößt auf massive Kritik, insbesondere wegen der Gefahr politischer Einflussnahme. Die Justizministerin fordert eine Verlängerung der Amtszeiten der Weisungsspitze auf neun Jahre und eine Reform des Auswahlprozesses, um die Unabhängigkeit der Behörde zu gewährleisten. Nach überwiegender Kritik am Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft tritt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) für eine "grundlegende Überarbeitung" ein. Die zahlreichen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten einen "klaren Änderungsbedarf" gezeigt, stellte Sporrer am Dienstag fest: "Für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft, die die Bezeichnung 'unabhängig' auch wirklich verdient, müssen wir noch gründlich nachbessern. " Die Arbeit der Ermittlungs- und Anklagebehörden müsse vor allem vor möglichem politischem Zugriff geschützt werden, betonte Sporrer. Sie nehme die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens "sehr ernst". Die breite Beteiligung und die zahlreichen fundierten Stellungnahmen hätten wichtige Impulse gebracht, den Entwurf in ein rechtlich wie praktisch tragfähiges Modell umzuarbeiten, so Sporrer. Im Interview mit dem "Standard" sagte Sporrer, dass die Kritik an dem Entwurf "erwartbar" gewesen sei, schließlich habe man sie "schon vorher gehört". In diesem Zusammenhang wies sie die Verantwortung von ihrem Ministerium weg, denn die Kritik an dem Entwurf richte sich "so gut wie ausschließlich an die Verfassungsbestimmungen, die das Bundeskanzleramt entworfen hat", wie Sporrer sagte. Insgesamt waren innerhalb der mit Ende August auslaufenden zweimonatigen Phase 846 Stellungnahmen zu dem Entwurf eingegangen. Das Begutachtungsverfahren sei laut Sporrer ein "wichtiger Schritt (gewesen), eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen". Bei der zukünftigen unabhängigen Weisungsspitze, die aus drei Personen bestehen soll, spricht sich Sporrer für eine mindestens neunjährige Amtsdauer aus. Der aktuelle Entwurf sieht eine Bestellung für sechs Jahre vor. Eine deutlich längere Amtszeit sei erforderlich, um die Bestellung der Bundesstaatsanwältinnen bzw. -anwälte "von der Legislaturperiode sichtbar abzukopppppeln", argumentiert Sporrer. "Die oberste Anklagebehörde darf nicht von Parteien- oder Verteidigerinteressen beeinflusst sein", sagte Sporrer in Bezug auf die Kommission, die die Kandidatinnen und Kandidaten für die Weisungsspitze auswählen und dem Nationalrat vorschlagen soll. Jeder Anschein sachfremder Einflussnahme oder institutioneller Rollenkonflikte müsse laut Sporrer a priori ausgeschlossen werden. "Es darf dabei keine vorprogrammierten Einfallstore für Unvereinbarkeit oder Befangenheit geben - weder bei der Zusammensetzung der Auswahlkommission noch bei der Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten", so die Ministerin. Die Kommission soll sich laut dem aktuellen Gesetzesentwurf aus Justizvertretern, Rechtsanwälten und Universitätsprofessorinnen zusammensetzen. Jüngste Erfahrungen mit mehreren bekannten Strafverteidigern, die mit fragwürdigen Methoden gegen die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker vorgegangen waren und dafür beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und der Wiener Anwaltskammer durchaus auf Verständnis stießen, dürften bei Sporrer die Alarmglocken schrillen haben lassen. Sie will ausschließen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft von Verteidigerinteressen mitgeprägt wird. Beim gemeinsamen Bestellungsverfahren zwischen Auswahlkommission und Parlament "darf es weder ein 'Pingpongspiel' noch Pattsituationen oder Stillstand geben", verlangt Sporrer. Auch eine mögliche Nominierung durch das Parlament am Vorschlag der Auswahlkommission vorbei müsse ausdrücklich ausgeschlossen werden. Was die parlamentarische Kontrolle anlangt, ist aus Sicht Sporrers zwingend zu gewährleisten, dass die parlamentarische Interpellation (also Anfragen) sich nur auf bereits abgeschlossene Verfahren bezieht - im aktuellen Entwurf sind auch laufende Verfahren umfasst. Alles andere würde laufende Ermittlungen in Strafverfahren gefährden. Die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens eines Mitglieds der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament ist für die Justizministerin "ein absolutes "No-Go". " Sporrer spricht sich außerdem gegen eine Ministeranklage aus, da die künftigen Bundesstaatsanwältinnen und Bundesstaatsanwälte als Beamte ohnehin der dienst- und disziplinarrechtlichen Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen: "Eine der Ministeranklage nachgebildete Klage zum Verfassungsgerichtshof würde zu einer systemwidrigen Verdoppelung der Rechtskontrolle führen.

(0)Comments

 

A note on cookies

Newshunt uses essential cookies to keep you signed in and to remember your language and country, so the site works the way you expect. With your permission, we'd also like to use analytics cookies to understand how people use Newshunt and improve it over time.

Accepting only affects analytics. To learn more, view our Privacy Policy or Terms & Conditions.