Großer Container im eigenen Garten: Darf ich das überhaupt?
Große Transportcontainer können praktisch sein, etwa als Lagerraum oder sogar für bestimmte Hobbys. Aber darf man sich so ein Teil einfach auf die eigene Wiese stellen?
Auf dem eigenen Grundstück kann man sich freier entfalten als in gemieteten oder gepachteten Gärten. Dennoch ist nicht alles erlaubt, da auch Bauvorschriften eingehalten werden müssen – ein kleines Gartenhaus kann genehmigungspflichtig sein und teuer werden.
Da liegt die Idee nahe, einfach einen komplett fertigen Raum im Garten aufzustellen: Container sind robust und es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, etwa
Seecontainer
Kühlcontainer
Bürocontainer
Baucontainer
Open-Side-Container
zum Pool umgebaute Container
Gebrauchte Modelle kosten je nach Zustand und Größe zwischen 950 und 3.000 Euro. Am beliebtesten ist der 20-Fuß-Standardcontainer mit Preisen um die 1.000 Euro. Hinzu kommen jedoch hohe Lieferkosten, die laut Containerbasis je nach Entfernung zwischen 250 und 1.300 Euro liegen können.
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Da der Container bereits fertig montiert ist, lässt er sich vergleichsweise schnell aufstellen und nutzen.
Aber welche rechtlichen Schranken gibt es bei diesem Projekt?
20-Fuß-Container müssen meist mit einem Kran aufgestellt werden.
Shutter2U / Getty Images
Container im Garten aufstellen: Das ist zu beachten
Der Vorteil der Container, dass kein Aufbau nötig ist, kann jedoch auch ein Nachteil sein: Die Anlieferung ist aufgrund der Größe nicht so einfach.
Sie benötigen eine gute Zufahrtsmöglichkeit, damit der Container am gewünschten Ort abgestellt werden kann – in vielen Fällen ist ein kleiner Kran nötig, der Fläche zum Manövrieren benötigt.
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Der Untergrund muss zudem komplett eben und tragfähig genug sein, denn die Metallcontainer haben bereits ein hohes Leergewicht:
20-Fuß-Seecontainer: Das ist das weltweit häufigste Modell, es wiegt rund 2,2 Tonnen. Maße 6,06 × 2,44 × 2,59 Meter.
Das ist das weltweit häufigste Modell, es wiegt rund 2,2 Tonnen. Maße 6,06 × 2,44 × 2,59 Meter. 40-Fuß-Container: Er ist doppelt so lang und wiegt bis zu 4 Tonnen.
Er ist doppelt so lang und wiegt bis zu 4 Tonnen. 40-Fuß-High-Cube: Dieses Modell ist noch etwas höher und hat bis zu 4,3 Tonnen Leergewicht.
Steht der Container einfach so auf Rasen, Sand oder Erde, kann dieser ungleichmäßig in den Boden einsinken. Dadurch verzieht sich der Rahmen und die Türen öffnen sich nicht mehr. Daher ist eine betonierte Fläche, Pflaster oder verdichteter Schotter besser.
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Ein weiteres Problem ist die Belüftung, denn Seecontainer sind luftdicht konstruiert. Das kann jedoch zur Bildung von Kondenswasser ('Containerregen') und letztlich zu Schimmel führen.
Experten empfehlen bei dauerhafter Nutzung zusätzliche Lüftungsgitter oder eine passive Dachentlüftung. Regelmäßiges Öffnen der Türen sowie Luftentfeuchter können Schäden am Lagergut ebenfalls verhindern.
Kleine Container sind oft genehmigungsfrei und können als robuster Lagerraum genutzt werden.
saulgranda / Getty Images
Container sind oft genehmigungspflichtig
Wenn der Container länger stehenbleiben soll, dann ist eine Baugenehmigung notwendig, da dieser in der Regel als eine bauliche Anlage eingestuft wird – und nicht wie in Paragraf 78 der Musterbauordnung als 'fliegender Bau', auch wenn er technisch betrachtet versetzbar ist. Als Faustregel sind drei Monate brauchbar, jedoch ist das nicht bundeseinheitlich geregelt.
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Es ist dabei unerheblich, ob er fest mit dem Boden verbunden ist oder nur auf eine Fläche gestellt wurde. Lediglich kleinere Lagercontainer können je nach Bundesland genehmigungsfrei sein.
Auch der Nutzungszweck ist wichtig, denn wird der Container als Büro oder Wohnraum genutzt, gelten strengere Vorschriften – allerdings gelten hier je nach Bundesland und Gemeinde individuelle Verordnungen. Einen Überblick dazu bietet Container Center 24 auf seiner Website.
Der Bebauungsplan für Ihren Standort kann dauerhaft aufgestellte Container ausschließen, was häufig in Wohngebieten der Fall ist. Informieren Sie sich daher beim örtlichen Bauamt und lesen Sie die Landesbauordnung gründlich durch.
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Der Antrag zur Aufstellung eines Containers kann ausschließlich von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden. Dieser wird auch als Objektplaner oder Planfertiger bezeichnet. Berechtigt sind neben Architekten und Bauingenieuren unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes.
Wichtig: Wer einen Container ohne jegliche Genehmigung aufstellt, dem drohen empfindliche Bußgelder. Ein Gewohnheitsrecht können Sie nicht geltend machen, und Verjährung gibt es ebenfalls nicht.
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